Zuletzt aktualisiert: 12. Aug. 2026
Neueste Firmware-Version: V1.1.24
Dies ist ein Update für dieses Produkt:
Auf Firmware-Version: V4.3.28.043.B3
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Das Update funktioniert wie folgt:
Zuletzt aktualisiert: 12. Aug. 2026
Neueste Firmware-Version: V1.1.24
Halten Sie einen der mitgelieferten blauen RFID-Chips an die Türklingel, und das Piepen hört auf.
Danach ist dieser Chip der Master-Chip. Der Master-Chip ist also immer der erste Chip, der nach diesem Piepen an die Türklingel gehalten wird. Wenn kein Schloss angeschlossen ist, brauchen Sie diesen Master-Chip nicht mehr. Und sollten Sie den Master-Chip einmal verlieren, ist das auch kein Problem, denn nach einem Reset der Türklingel kann auch ein anderer Chip als Master-Chip eingerichtet werden.
Um einen Anruf auf Ihrem Telefon zu erhalten, wenn jemand klingelt – egal wo Sie gerade sind –, ist nicht unbedingt eine Kamera nötig. Mit einer GSM-Türklingel ohne Kamera können Sie ganz ohne Kamera, Internetverbindung oder App mit Ihrem Besucher sprechen. Damit entsteht bei Nachbarn oder Passanten gar nicht erst der Eindruck, dass Sie filmen oder aufzeichnen.
Wer zusätzlich sehen möchte, wer vor der Tür steht, oder die eigene Sicherheit erhöhen will, entscheidet sich häufig für eine Video-Türklingel oder eine Überwachungskamera am Eingang. Dann sollten Sie die folgenden rechtlichen Punkte kennen.
Eine Video-Türklingel, die nur nach dem Klingeln ein Livebild auf den Bildschirm oder in die App überträgt, ist im Grunde ein „digitaler Türspion“. Das kurze Anzeigen des Livebildes, um zu sehen, wer vor der Tür steht, gilt nach Auffassung der Datenschutzaufsichtsbehörden (Datenschutzkonferenz, DSK) in der Regel als unbedenklich, wenn die Kamera nur auf Klingeln aktiv wird, nur einen engen Bereich vor der Tür erfasst und nichts dauerhaft speichert.
Schwieriger wird es, sobald Bilder dauerhaft oder bewegungsgesteuert aufgezeichnet werden oder die Kamera Bereiche außerhalb Ihres eigenen Grundstücks erfasst.
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (u. a. BGH, Urteil vom 16.03.2010, VI ZR 176/09) muss bei einer Videoanlage auf einem Privatgrundstück sichergestellt sein, dass weder der angrenzende öffentliche Bereich (Gehweg, Straße) noch Nachbargrundstücke oder ein gemeinsamer Zugang erfasst werden – es sei denn, ein überwiegendes Interesse des Betreibers rechtfertigt dies im Einzelfall. Schon eine Kamera, die so ausgerichtet ist, dass Nachbarn eine Überwachung ernsthaft befürchten müssen („Überwachungsdruck“), kann unzulässig sein. Richten Sie Ihre Kamera deshalb so aus, dass sie möglichst nur Ihren eigenen Eingangsbereich zeigt.
Wohnen Sie zur Miete oder in einer Eigentümergemeinschaft, gehören Hauseingang, Treppenhaus und Klingelanlage meist zu den gemeinsam genutzten Flächen. Eine Kamera, die diese Bereiche erfasst, sollten Sie nur nach Absprache bzw. mit Zustimmung des Vermieters oder mit einem Beschluss der Eigentümergemeinschaft installieren. Mitbewohner und Nachbarn haben ein schutzwürdiges Interesse, nicht bei jedem Betreten oder Verlassen des Hauses gefilmt zu werden. Auch eine Videoüberwachung durch die Gemeinschaft selbst ist nach dem BGH (Urteil vom 24.05.2013, V ZR 220/12) nur zulässig, wenn das Überwachungsinteresse überwiegt und die Ausgestaltung dem Schutzbedürfnis der Betroffenen ausreichend Rechnung trägt.
Bei allen Doorsafe-Produkten mit Kamera entscheiden Sie selbst, ob und wann Aufnahmen gemacht werden (z. B. nach dem Klingeln, bei Bewegungserkennung oder dauerhaft). Wenn Sie Aufnahmen aktivieren, beachten Sie bitte Folgendes:
Ob eine Kamera aufzeichnet, wohin sie gerichtet ist und wie lange Aufnahmen gespeichert werden, entscheidet allein der Nutzer. Die Verantwortung für einen rechtskonformen Einsatz liegt daher beim Betreiber der Kamera. Wir möchten Sie mit diesen Hinweisen dabei unterstützen, Ihre Kamera-Türklingel oder Überwachungskamera so einzusetzen, dass Ihre Sicherheit und die Privatsphäre anderer gleichermaßen geschützt sind.
Hinweis: Dieser Beitrag dient nur der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Zulässigkeit hängt immer vom Einzelfall ab. Im Zweifel wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Datenschutzaufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes.
Der Bildschirm muss mindestens diese Version der Firmware haben: V4.022.043
Die Anforderungen an die ONVIF-Kamera sind somit: